Bildungsscheck

Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Nordrhein-Westfalen, mitfinanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), 50 % der Gesamtausgaben einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme (max. aber 500 Euro).

Ab dem 1. Januar riichtet sich der Bildungsscheck ausschließlich im individuellen Zugang an alle Einzelpersonen mit Wohnsitz in NRW und hier insbesondere an Beschäftigte und Berufsrückkehrende, die die Fördervoraussetzungen erfüllen.

Grundsätzlich sind sowohl Weiterbildungen in Präsenzform als auch E-Learning oder Inhouse-Schulung förderfähig. Der Bildungsscheck wird im Rahmen eines persönlichen, kostenfreien Beratungsgespräches ausgegeben. Dies muss zwingend vor Beginn der Weiterbildung erfolgen.

Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne: Tel.: 0203 283-5708
oder schicken Sie uns eine E-Mail - wir rufen dann baldmöglichst zurück:


Im individuellen Zugang können alle Personen mit Wohnsitz in NRW, insbesondere

  • Beschäftigte und 
  • Berufsrückkehrende

innerhalb eines Kalenderjahres einen Bildungsscheck für eine Weiterbildung erhalten, die in einem individuellen beruflichen Zusammenhang steht, sofern das zu versteuernde Einkommen bei Einzelveranlagung nachweislich bis zu 40.000 Euro beträgt (bzw. bis zu 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).
Innerhalb eines Kalenderjahres kann ein Bildungsscheck im individuellen Zugang in Anspruch genommen werden.
Für die vorgesehene Weiterbildungsmaßnahme darf kein individueller Anspruch auf eine andere Förderung aus Bundes- oder sonstigen Landesprogrammen oder aufgrund von Rechtsvorschriften bestehen.

Betrieblicher Zugang zum Bildungsscheck NRW

Die Förderung des betrieblichen Zugangs wird zum Jahresende eingestellt.
 

Förderhöhe

50 % der Weiterbildungskosten, aber maximal 500,- EUR pro Bildungsscheck. Die übrigen Kosten trägt die Einzelperson selbst.

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Informationen zum Programm:

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS)

weiterbildungsberatung.nrw